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Rechtsschutz & Co

 

Es gibt es eine ganze Reihe von Möglichkeiten, um die Kosten eines Prozesses zu finanzieren:

 

 

Eine Rechtsschutzversicherung kann dabei helfen, diese Risiken zu beherrschen – sofern die Versicherung einstandspflichtig ist.

Die "Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung" (ARB) schließen viele Risiken aus. Nicht versicherbar sind etwa: Familien- und Erbstreitigkeiten oder Bausachen.

Selbstständige haben keinen Rechtsschutz für Prozesse in Vertragsangelegenheiten, in gesellschaftsrechtlichen Fragen oder bei Wettbewerbsstreitigkeiten u.s.w.

Und es gilt eine Wartezeit von drei bis sechs Monaten ab Vertragsabschluss. D.h. Rechtsverstöße, die vor Ablauf der Wartezeit begangen wurden oder deren Ursache vor Ablauf der Wartezeit gesetzt wurde, sind nicht versichert.

 

 

Über Prozesskostenhilfe wird das Kostenrisiko nur gemildert und zeitlich verschoben: Die Kosten der Gegenpartei werden nicht übernommen und die Prozesskostenhilfe - kurz: PKH – ist ggf. zurückzuzahlen.

PKH bekommt nur, wer vermögenslos ist und nur geringes Einkommen hat. Daher sind auch immer die Vermögens- und Einkommenverhältnisse offen zu legen. Das kann aus persönlichen oder prozesstaktischen Gründen unerwünscht sein. Der Gegner könnte Lust bekommen, Sie finanziell "auszuhungern" ...

  
  
Oft genügt eine Ratenzahlungsvereinbarung um den finanziellen Engpass mit zur Erledigung des Prozesses zu überwinden. Gerade bei kleineren Forderungen ist das oft der richtige Weg. Die günstige Möglichkeit der Prozessfinanzierung bietet sich auch dann an, wenn Sie Prozesskostenhilfe nur mit Ratenzahlung bewilligt bekämen. Dann können Sie sich den "Offenbarungseid" vielleicht ersapren und den Gegner über Ihre finanziellen Möglichkeiten im Unklaren lassen.

 

 

 
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