Sie sind hier:  Rechtsgebiete > Strafrecht  
 
Die Einleitung eines Strafverfahrens erfolgt in der Regel durch eine Strafanzeige und zieht Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei nach sich. Erfährt der Beschuldigte hiervon, ist die Beauftragung eines Strafverteidigers unverzüglich angezeigt. Nicht zu kalkulierende Nachteile für den Beschuldigten entstehen in dieser zeitlichen Phase regelmäßig dann, wenn er selbst bei Polizei oder Staatsanwaltschaft Angaben zur Sache macht und sich sozusagen damit selbst ans Messer liefert. Also kurz und bündig: keine Angaben machen und einen Strafverteidiger kontaktieren. Dies gilt insbesondere auch in solchen Situationen, in denen sich der Beschuldigte in Gewahrsam der Strafverfolgungsbehörden befindet. Liegt schlussendlich eine Anklageschrift vor, ist es Aufgabe des Verteidigers zusammen mit dem Angeklagten auf Grundlage der amtlichen Ermittlungsakte eine Verteidigungsstrategie zu erarbeiten, die dann im Rahmen der sich anschließenden Hauptverhandlung zu tragen kommen soll und wesentlich den Ausgang des Verfahrens bestimmen wird.

Bei Zustellung eines Strafbefehls besteht die Möglichkeit des Einspruchs innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Strafbefehls. Hier ist es ebenfalls Aufgabe des Strafverteidigers zu prüfen, ob der Strafvorwurf auf Grundlage der Ermittlungsakte als beweisbar angesehen werden kann und ob die Berechnung der Geldstrafe korrekt erfolgt ist.

Die dargestellten Grundsätze sind auch auf das so genannte Bußgeldverfahren anwendbar. Hauptschwerpunkt anwaltlicher Verteidigertätigkeit ist u.a. das Feld der Verkehrsordnungswidrigkeiten in Verbindung mit einem Fahrverbot. Für Betroffenen, die auf die Benutzung eines Kraftfahrzeuges angewiesen sind, kann es sinnvoll sein, gerade die Verhängung des Fahrverbotes Ziel anwaltlicher Verteidigungstätigkeit zu machen.

Das Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) gibt dem Opfer Ansprüche auf Versorgung gegen dem jeweiligen staatlichen Versorgungsträger. Zu den weiteren Opferrechten gehört die Möglichkeit als Nebenkläger im Strafverfahren zu agieren und last not least zivilrechtliche Schadensansatzsprüche geltend zu machen.



Ihr Anwalt:

Harald Spinner
 
Kontakt


 

 
Schnellsuche:
 
 

Aktuelles

 

Workshops
exklusiv nur für
Mandanten
 
Überblick


neues Curriculum
 
systemische
Mediation
zertifiziert durch DGSYM

1-jährige Ausbildung auf systemisch-konstruktivistischer Grundlage
Einstieg jederzeit möglich !
  
Info


Neue Ausbildung

Wirtschaftsmediation

START: 11.09.2008
 
INFO