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          Transportrecht

 

Der Transport von Gütern aller Art in jeden Winkel dieser Erde ist alltägliche Praxis. Ob per LKW, per Bahn, per Flugzeug oder per Schiff, all diesen Transporten liegt ein so genannter Transportvertrag zugrunde, in welchem mehr oder weniger genau die Rechte und Pflichten aller am Transportgeschäft beteiligten Personen beschrieben sind. Die Vielfältigkeit der Transportwege und die Vielzahl der mit dem Transport befassten Personen können eine Reihe von Rechtsproblemen mit sich bringen, die nicht wenig kompliziert sein können. In Ermangelung eines einheitlichen Transportrechtes sind eine Vielzahl, auch internationaler, Rechtsvorschriften zu beachten. Die Geltendmachung von Frachtlohn, Schadenseratzansprüche etc., insbesondere die Abwicklung von Versicherungsfällen mit dem Transportversicherer, sind Hauptschwerpunkte anwaltlicher Tätigkeit.

 



Ihr Anwalt:

Harald Spinner 


 

 
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