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Prozess = Risiko ?

In finanzieller Hinsicht können gerichtliche Verfahren zu einer ruinösen Veranstaltung werden. Das muss aber nicht sein. Die Kosten lassen sich im Voraus zumindest schätzen und - abhängig von der gewählten Strategie - auch beeinflussen.

Die Kosten eines Verfahrens hängen von mehreren Faktoren ab. Der Wert des Streitgegenstandes spielt dabei eine Rolle, der Verlauf des Verfahrens, ebenso sein Ende (Urteil, Vergleich, Anerkenntnis, Klagerücknahme u.s.w.).     
Die nebenstehende Übersicht über das Prozessrisiko beinhaltet jeweils die Gerichtskosten und die Anwaltskosten inklusive Umsatzsteuer bei Entscheidung durch Urteil. Nicht berücksichtigt sind die Kosten der außergerichtlichen Tätigkeit des Anwalts und die Kosten einer Beweisaufnahme. Diese können unter Umständen erheblich sein (Sachverständigenkosten, Zeugenauslagen usw.).

Trotz aller Sorgfalt bei der Vorbereitung: Ein Gerichtsverfahren ist ein Risiko. Aber auch hier gibt es Möglichkeiten, das Risiko abzufedern. Rechtsschutz-Versicherungen übernehmen oft einen Teil der Kosten, je nach Versicherung und Versicherungsvertrag manchmal sogar alle Kosten.

»» Rechtsschutz & Co


Im Vorfeld der Auseinandersetzung analysieren wir Ihren Fall und treffen eine Prognose über den Verlauf des Streits.    
Die fachkundige Beratung kann schon an dieser Stelle vor unliebsamen Uberraschungen schützen. Und die Beratung ist nicht so teuer, wie Sie vielleicht denken. 

Für Bürger mit geringem Einkommen und ohne Vermögen gibt es die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe (kurz: PKH). PKH kann in Abhängigkeit von der Höhe des einzusetzenden Einkommens ohne oder nur mit Ratenzahlung bewilligt werden. Für einen solchen Antrag ist es notwendig, dass der Antragsteller seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlegt. Dafür haben wir ein Formular vorbereitet.  

»» PKH-Formular

Geht es nicht um einen Prozess, sondern nur um eine Beratung, gibt es die Möglichkeit der Beratungshilfe. Anträge sind beim Amtsgericht zu stellen (Rechtsantragsstelle).

  

Prozessrisiko

 

Streitwert

1. Instanz

1. + 2. Instanz

1000

720

1550

2500

1300

2700

5000

2200

4750

10000

3550

7600

15000

4150

8950

20000

4750

10300

30000

5600

12000

40000

6600

14300

50000

7650

16500

70000

9150

19850

100000

10700

23200


Der "Streitwert" ist der Wert des Anspruchs, um den
gestritten wird. Maßgebend ist immer der Wert der
Forderung. Die Berechnung und Bewertung ist im
Einzelfall schwierig. Eine kleine Auswahl:

Kündigung eines
Arbeitsvertrages:
Zeugnis /Abmahnung:  

Vierteljahreseinkommen 
1 Bruttogehalt
   
Bestand eines Vertrages:

Schlechterfüllung eines
Vertrages: 
Vertragswert, max. aber
36-facher Monatsbezug
Kosten der Mangelbeseitigung
+ etwaige Schäden
   
Scheidung:
Unterhalt:  
3 Monatseinkünfte d. Familie
12 Monatsbeträge
   
Wettbewerbsstreitigkeit:
Markenverletzung
ab   5.000,00 (Bagatelle)
ab 10.000,00 (Bagatelle)

                                                                                   

 

 
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