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Schlichtungsverfahren
In einer ganzen Reihe von Rechtsstreitigkeiten verlangt der Gesetzgeber, dass eine außergerichtliche Schlichtung erfolglos versucht wurde, bevor die staatlichen Gerichte beansprucht werden können. Es handelt sich dabei insbesondere um Streitigkeiten mit einem geringen Streitwert (unter € 600,00) und um Streitigkeiten, die durch ein besonderes persönliches Näheverhältnis gekennzeichnet sind (z.B.: Nachbarstreitigkeiten).
Schlichtungsverfahren folgen nicht den strengen Formalien des Gerichtsprozesses: Insbesondere werden die Parteien in der Regel unmittelbar persönlich angehört. Im Schlichtungsverfahren wird kein Urteil gesprochen; Ziel ist eine gütliche Einigung. Der Schlichter ist lediglich befugt, einen Vorschlag zu unterbreiten. Die Entscheidung bleibt bei den Parteien. Kommt eine Einigung nicht zu Stande, bleibt der Weg zu den staatlichen Gerichten.
Die Vorteile des Schlichtungsverfahrens liegen in der Bearbeitung des Streitfalles unter unmittelbarer Beteiligung der Parteien und schnellen Lösung, dass sich auch auf die Kosten auswirkt.
Für die Schlichtungsverfahren sind eingerichteten Schlichtungsstellen zuständig. Bitte wenden Sie sich für Anfragen zur Schlichtung an:
Rechtsanwalt Robert Haas
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